Neue ERP-Verordnung für den marokkanischen Markt
Marokko: Mindestenergieleistung von Elektrogeräten und -ausrüstung, Dekret Nr. 2.20.716, 2021 Am 25 März 2021 erließ die marokkanische Regierung ein Dekret, das festlegt, dass bestimmte Produkte, die auf dem Staatsgebiet, auch über den elektronischen Handel, in Verkehr gebracht werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden:
1. die Mindestenergieeffizienz erfüllen;
2. ein Energieetikett, ein Datenblatt und technische Dokumente mit sich führen;
3. Energiekategorien und Verbrauchsniveaus.
Die Verpflichtungen ergeben sich aus dem Energieeffizienzgesetz Nr. 47-09 von 2011, und die betroffenen Produkte beziehen sich auf die in Artikel 2 dieses Gesetzes beschriebenen Produkte: Geräte und Ausrüstungen, die mit Strom, Erdgas, flüssigen und gasförmigen Erdölprodukten, mit Kohlenstoff oder anderen erneuerbaren Energien betrieben werden und auf dem Staatsgebiet zum Verkauf angeboten werden.
Das Dekret legt die Pflichten der Hersteller oder Importeure von Geräten fest, darunter:
1. Anbringen des Energieetiketts auf dem Produkt oder der Verpackung in klarer und deutlich sichtbarer Weise;
2. Sicherstellen, dass dem Produkt ein Datenblatt beiliegt, das die Energiekennzeichnung und deren Werte gemäß marokkanischen Standards erläutert;
3. Aufbewahrung der technischen Dokumente sowie der Energieleistungs- und Kennzeichnungsdaten für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Herstellungs-/Importdatum des Produkts.
Die Verpflichtungen sind derzeit weit gefasst, aber es wird erwartet, dass sie vom Minister für Energie, Bergbau und Umwelt und vom Minister für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft geklärt werden, die mit der Umsetzung dieses Dekrets betraut sind und eine Entscheidung über Verwaltung und Kontrolle sowie Konformitätsbewertungsmethoden und die zugelassenen Prüfstellen und Labore treffen werden.
Diese Entscheidung trat am 5 April 2021 in Kraft.